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Schneeräumung: Damit Sie niemand aufs Glatteis führt

Wir hoffen jedes Jahr auf ein Neues, dass wir weisse Weihnacht feiern können und freuen uns wie kleine Kinder, wenn dann tatsächlich irgendwann die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen. Wir gehen spazieren und geniessen den Schneefall, der sich langsam auf den Strassen niederlegt. Doch wenn der Schnee am zweiten Tag immer noch auf den Strassen, Bürgersteigen und Autodächern liegt, wir wieder einmal auf die letzte Minute das Haus verlassen, um zur Arbeit zu fahren, ja dann mögen wir den Schnee auf einmal gar nicht mehr so sehr. Denn Schnee bedeutet Arbeit.

Doch für wen bedeutet Schnee Arbeit? Viele Menschen stehen jedes Jahr wieder vor der Überlegung, ob sie als Mieter nun für die Schneeräumung des Eingangsbereichs zum Gebäude oder der Garagen zuständig sind oder jemand anderes. Da man den Nachbar Schnee schippen sieht, übernimmt man diese Arbeiten dann doch mehr oder weniger freiwillig, möchte man doch sein Auto irgendwann einmal wieder aus der Garage herausfahren können. Also wird geschaufelt und gekratzt, aufgetürmt und gestreut, mit mehr oder minderem Enthusiasmus, denn meist bleibt keine Zeit mehr, den Mietvertrag zu suchen, um irgendwo auf die Abklärung der Schneeräumungspflicht zu stossen, die nicht einmal immer dort erwähnt ist.

Wer muss Schnee schippen?
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für die Schneeräumung zuständig ist und auch für Unfälle, die aufgrund mangelnder Räumung entstanden sind, haftbar gemacht werden kann. Der Vermieter muss sicherstellen, dass es ohne Schwierigkeiten möglich ist, den Weg zum Eingangsbereich und allen vermieteten Bereichen gefahrlos passieren zu können. Zudem sollten Sie als Vermieter daran denken, dass nicht nur die Wege geräumt sind, sondern auch bei starkem, oder andauernden  Schneefall das Dach von Schnee befreit wird. Denn selbst kleinere Schneelawinen können erhebliche Verletzungen verursachen, vor allem dann, wenn sich unter ihnen verhärteter Schnee oder gar Eis befindet. Um dem vorzubeugen sollten Sie noch vor dem Winter Ihre Dachrinnen von Schmutz und verwelkten Blättern reinigen oder reinigen lassen, so dass das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann. Andernfalls laufen Sie und Ihre Mieter Gefahr, dass sich Eiszapfen bilden, deren schmerzverursachende Wirkung beim Herunterfallen nicht zu unterschätzen ist.

Sollten Sie diese Reinigungen im letzten Jahr vergessen haben, so denken Sie bitte daran, regelmässig das Dach im Auge zu behalten und selbst kleine Eiszapfen sofort zu beseitigen. Denn Sie haften für jeden entstandenen Schaden und müssen mit erheblichen Schmerzensgeld-Forderungen rechnen, sollte ernsthaft etwas passieren. Sie können in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung jederzeit festlegen, dass der Mieter oder die Mietparteien für die Schneeräumung zuständig sind, sollten jedoch darauf achten, dass dies auch tatsächlich eingehalten wird. Denn selbst wenn Sie diese Arbeiten von einem Dritten ausführen lassen, so sind es doch Sie, der bei haftbar gemacht werden kann, sollte etwas passieren. Zwar können Sie den zuständigen Mieter anschliessend wegen Vertragsbruchs belangen, doch ist diese Prozedur oftmals langwierig und nervenaufreibend, so dass eine regelmässige Kontrolle sicherlich die bessere Alternative darstellt.

Als Mieter sollten Sie sich auf diese allgemeine Regelung jedoch nicht verlassen, sollte in Ihrem Mietvertrag etwas anderes stehen, denn dies ist vollkommen legitim. Falls Sie einen Mietvertrag unterschreiben haben, in dem Sie, sowie die restlichen Mieter für die Schneeräumung verantwortlich sind, dann sollten Sie sich auch daran halten, zum einen deshalb, weil auch Sie sonst nicht ungehindert zu Ihrer Wohnung gelangen können und zum anderen, weil Sie in diesem Fall für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden können, sollte es zu einem Unfall kommen. Sollte in Ihrem Mietvertrag stehen, dass Sie für die Räumung des Schnees von und zu der Einfahrt, der Garagen und des Hauses zuständig sind, dann kommen Sie nicht umher, diese Wege auch freizuschaufeln und zu bestreuen. Doch sind Sie nicht für das Dach zuständig und die dort befindlichen Schnee- und Eismassen.

Alle bei der Schneeräumung anfallenden Kosten sind vom Vermieter zu tragen, es sei denn, dies ist vertraglich anders geregelt. Was also bedeutet, Sie besorgen als Mieter Geräte, Taumittel, Streusalz oder Sand und stellen dies Ihrem Vermieter in Rechnung, oder aber Sie bekommen alle Utensilien bereitgestellt. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrem Vermieter ab, so dass es nicht zu Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit und des Handlungsspielraums kommen kann.

Was muss bei der Schneeräumung beachtet werden?
Für die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätze ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich, selbst dann, wenn sie über privates Gelände führen. Auf Privatgrundstücken sind Mieter, Vermieter, ein Hauswart oder ein speziell dafür angestellter Fachmann für die Schneeräumung zuständig, die jedoch nicht exakt definiert ist. Es empfiehlt sich, eine etwa 1 Meter breite Spur zu räumen, so dass zwei sich begegnende Passanten, ein Rollstuhlfahrer oder ein Kinderwagen ohne Gefahr passieren können. Die Verpflichtung einer ordnungsgemässen Schneeräumung besteht jedoch nicht über den gesamten Tag verteilt, 24 Stunden rund um die Uhr. Selbst wenn es um 21.30 Uhr am Abend anfängt zu schneien, sind Sie als Verantwortlicher nicht mehr in der Pflicht den Schnee zu räumen. Sie müssen lediglich die sogenannte Fussgängerverkehrszeit einhalten, die in der Schweiz zwischen 7 Uhr morgens und 21 Uhr abends besteht. Vor und nachher kann so viel Schnee fallen wie will, Sie müssen ihn nicht sofort beseitigen.

Wenn Sie als Mieter oder Vermieter keine Zeit oder Lust haben, täglich den Schnee zu räumen, so ist es ratsam sich an ein Unternehmen zu wenden, das diese Aufgabe für Sie übernimmt. Ob mit Schaufeln ausgestattet oder mit speziellen Schneeräumungsfahrzeugen, ein Fachmann erledigt die Schneeräumung meist in kürzester Zeit zu der vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten. Informieren Sie sich hier über einen solchen Profi in Sachen Schneeräumung und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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